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Elterngeld und Elternzeit
Beschreibung
Elterngeld und Elternzeit
Das Elterngeld soll es ihnen ermöglichen, Einkommensverluste auszugleichen, die ihnen durch die Betreuung ihres Kindes entstehen. Die Höhe richtet sich nach ihrem Einkommen vor der Geburt. Sie können aber auch Elterngeld erhalten, wenn sie vorher nicht gearbeitet haben. Ihnen steht dann ein Mindestsatz zu. Elterngeld gibt es in verschiedenen Varianten. Sie können zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonusmonaten wählen. Ihre Wahl beeinflusst die monatliche Auszahlungshöhe und die Bezugsdauer des Elterngeldes. Die Leistung kann zudem von beiden Elternteilen im Wechsel oder zeitgleich bezogen werden. Hier sind allerdings bestimmte Regelungen zu beachten. Für weitere Informationen nutzen sie bitte die nebenstehenden Links.
Erforderliche Unterlagen
- Elterngeldantrag
- Geburtsurkunde des Kindes (Geburtsurkunde zur Beantragung des Elterngeldes)
- Einkommensnachweise
- Mütter: 14 Monate vor der Geburt
- Väter: 14 Monate vor der Geburt
- Selbstständige: Kalenderjahr vor Geburt - Aufenthaltstitel für nicht EU-Angehörige
- Erklärung für Selbstständige (Zusatz zum Antragsvordruck)
- Erklärung für Alleinerziehende (Zusatz zum Antragsvordruck)
- Angestellte: Nachweis der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld
- Beamte: Nachweis des Dienstherren zur Schutzfrist und den Dienstbezügen in dieser Zeit
Hinweis zu den einzureichenden Unterlagen:
Die vorgenannte Liste ist nicht in allen Fällen abschließend. Im Einzelfall können nach einer ersten Prüfung ihres Antrages weitere Unterlagen notwendig werden.
Hinweise und Besonderheiten
Hinweis zur Erreichbarkeit:
Eine persönliche Vorsprache zur Antragsabgabe ist nicht zwingend erforderlich. Sie können die Unterlagen auch gerne postalisch einreichen. Sollten sie dennoch eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren sie bitte im Vorfeld einen Termin, damit unsere SachbearbeiterInnen sich auf ihr Anliegen vorbereiten können und sie keine unnötigen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Servicezeiten:
Di. und Do. 08:30 Uhr – 13:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
An wen wenden
Die Zuordnung der zuständigen Ansprechpartner in der Elterngeldstelle finden Sie hier:
Lautenschläger/Wolf: A-HH
Schneider: HI-PF
Henn: PG-Z
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Betreuungen
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Daniel Dierschke
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-943
- E-Mail:
- daniel.dierschke@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-178
- E-Mail:
- christian.henn@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-645
- E-Mail:
- heide.lautenschlaeger@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-795
- E-Mail:
- kerstin.schneider@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-794
- E-Mail:
- annalena.wolf@kreis-euskirchen.de