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Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung
Um eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erhalten zu können, müssen Sie u. a. Ihre Fachkunde nachweisen. Der Nachweis ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erbringen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Vollständig ausgefüllter, unterschriebener Antrag und dei Kopie Ihres Ausweises (Personlausweis/Reisepass)
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sollten Sie rund 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs beantragen.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:36:16 Uhr
Um eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erhalten zu können, müssen Sie u. a. Ihre Fachkunde nachweisen. Der Nachweis ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erbringen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Vollständig ausgefüllter, unterschriebener Antrag und dei Kopie Ihres Ausweises (Personlausweis/Reisepass)
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sollten Sie rund 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs beantragen.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/127071/showSicherheit u. Ordnung
In der Abt. Sicherheit u. Ordnung (Abt. 32) werden folgende Aufgabenbereiche wahrgenommen:
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Jagd u. Fischerei
- Gewerbe, Schwarzarbeit
- Bußgelder
- Schornsteinfegerwesen