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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Antrag auf UnbedenklichkeitsbescheinigungKurzbeschreibung
Um eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erhalten zu können, müssen Sie u. a. Ihre Fachkunde nachweisen. Der Nachweis ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erbringen.
Beschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefüllter, unterschriebener Antrag und dei Kopie Ihres Ausweises (Personlausweis/Reisepass)
Fristen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sollten Sie rund 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs beantragen.
Zuständige Einrichtung
- Abteilung Sicherheit u. Ordnung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktperson
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Herr Thomas Weid
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02251 15-223
- E-Mail:
- thomas.weid@kreis-euskirchen.de