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Führerschein-Karteikartenabschrift
Kurzbeschreibung
Antrag auf Ausstellung eines Auszuges aus dem Führerscheinregister
(Karteikartenabschrift)
Beschreibung
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Register der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle), die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnis-/ Führerscheindaten.
Wenn Sie nicht mehr im Kreis Euskirchen wohnen und beabsichtigen, bei der Führerscheinstelle Ihres jetzigen Wohnortes Ihren grauen oder rosafarbenen Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, werden Sie in der Regel aufgefordert, eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beizubringen.
Wir versenden die Karteikartenabschrift auf Ihren Antrag hin gebührenfrei unmittelbar an die für Ihren jetzigen Wohnort zuständige Führerscheinstelle.
Voraussetzungen
Die Beantragung steht nur für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, die einen Führerschein durch den Kreis Euskirchen oder den Altkreis Schleiden erhalten haben, umgezogen sind und bei einer neu zuständigen auswärtigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheins stellen möchten.
Die Auskunft ist nur bei Führerscheinen erforderlich, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden (grauer oder rosa Führerschein). Bei neueren Führerscheinen kann die Führerscheinstelle die Daten online aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt abrufen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Führerscheinstelle
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Fax:
02251 15-695 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@kreis-euskirchen.de
- Fax:
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