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Zulassung eines importierten Fahrzeuges aus nicht EG Staaten
Erforderliche Unterlagen
- Ausländische Fahrzeugpapiere, eventl. vorhandene amtliche Kennzeichen
- evtl. ursprünglicher Fahrzeugbrief / ZB II nach deutschem Recht
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- evtl. Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Vollabnahme)
- evtl. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung und Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- EVB Nummer
- Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
- Rechnung oder Kaufvertrag
Kosten
27,60 € bis 109,00 € (bei erforderlichen Ausnahmegenehmigungen evtl. bis zu 511,00 €)
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
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Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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