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Zulassung eines Fahrzeuges auf jurist. Personen, Vereine oder Minderjährige
Erforderliche Unterlagen
Neben den für die Zulassung erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- a) bei juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. GmbH, OHG)
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis und Vollmacht des oder der Unterschriftsberechtigten
- b) bei Vereinen
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis und Vollmacht des oder der Unterschriftsberechtigten (evtl. Satzung)
c) Minderjährige Schwerbehinderte
- Die Zulassung eines Fahrzeuges auf einen minderjährigen Schwerbehinderten erfolgt nur bei gleichzeitiger Erfassung des gesetzlichen Vertreters. Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern (§ 1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§1793 BGB).
- Von diesem / diesen ist eine schriftliche Einwilligung abzugeben.
- Der Schwerbehindertenausweis ist vorzulegen.
- d) Minderjährige ohne Behinderung
- Die Zulassung eines Fahrzeuges auf einen Minderjährigen erfolgt nur bei gleichzeitiger Erfassung des gesetzlichen Vertreters. Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern (§ 1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§1793 BGB).
- Von diesem / diesen ist eine schriftliche Einwilligung abzugeben.
- Der Minderjährige muss für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis (Klassen A1 und AM für Leichtkrafträder und Streckenführerschein / Begleitetes Fahren ab 17 für PKW) besitzen. Der entsprechende Nachweis (Führerschein) ist vorzulegen.
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Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
-
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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