Suche
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Erforderliche Unterlagen
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier, evtl. Gutachten nach § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
- Original Rechnung oder Kaufvertrag des Händlers (Angabe der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung/Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt)
- EVB Nummer
- Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
- Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt (Formular wird bei der Zulassung ausgefertigt)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Kosten
27,60 € - 98,80 € (bei erforderlichen Ausnahmegenehmigungen evtl. bis zu 511,00 €).
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
-
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
-
- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
-