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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier, evtl. Gutachten nach § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
- Original Rechnung oder Kaufvertrag des Händlers (Angabe der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung/Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt)
- EVB Nummer
- Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
- Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt (Formular wird bei der Zulassung ausgefertigt)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
27,60 € - 98,80 € (bei erforderlichen Ausnahmegenehmigungen evtl. bis zu 511,00 €).
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
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Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 22.04.2025 - 09:29:00 Uhr