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Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bei Diebstahl oder Verlust
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- Erklärung an Eides statt über den Verlust oder Diebstahl oder bei Diebstahl: Diebstahlanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei
11,20 € - 20,20 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
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Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:57:56 Uhr