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Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen
Beschreibung
- Änderung des § 13 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) zum 01.01.2015.
Bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Zulassungsbezirk ist es dem Fahrzeughalter freigestellt, ob er einen Kennzeichenwechsel vornimmt oder nicht.
Die Pflicht zur Änderung der ZB I bleibt weiterhin bestehen.
Erforderliche Unterlagen
- ZB I
- ZB II nur bei Kennzeichenwechsel, gleichzeitiger Eintragung einer technischen Änderung oder Namensänderung
- ggf. EVB Nummer
- Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Kosten
17,50 € - 59,30 € plus evtl. Kosten für Kennzeichenschilder
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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