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Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreises Euskirchen


Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugbrief / ZB II
  • Fahrzeugschein / ZB I oder Abmeldebestätigung
  • EVB Nummer
  • Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO   
  • ggf. Kennzeichenschilder (bei abgemeldeten Fahrzeugen, wenn das Kennzeichen bei der Abmeldung reserviert wurde oder bei angemeldeten Fahrzeugen, wenn das Kennzeichen gewechselt werden soll)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Kosten

19,90 € - 36,20 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Bei gleichzeitiger Umkennzeichnung belaufen sich die Gebühren auf 43,00 € - 59,30 €, plus evtl. Kosten für Kennzeichenschilder.


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Zuständige Einrichtungen