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Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreises Euskirchen
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Fahrzeugschein / ZB I oder Abmeldebestätigung
- EVB Nummer
- Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- ggf. Kennzeichenschilder (bei abgemeldeten Fahrzeugen, wenn das Kennzeichen bei der Abmeldung reserviert wurde oder bei angemeldeten Fahrzeugen, wenn das Kennzeichen gewechselt werden soll)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Kosten
19,90 € - 36,20 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Bei gleichzeitiger Umkennzeichnung belaufen sich die Gebühren auf 43,00 € - 59,30 €, plus evtl. Kosten für Kennzeichenschilder.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
-
- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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