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Eintragung einer technischen Änderung
Beschreibung
Technische Änderungen am Fahrzeug sind durch einen Sachverständigen abzunehmen. Danach wird die Betriebserlaubnis durch Eintragung in die Fahrzeugpapiere erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugbrief / ZB II (nur, wenn sich ZBII-relevante Daten ändern)
- Fahrzeugschein / ZB I
- Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- Gutachten nach § 19 StVZO
Hinweis: Wenn die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht, müssen technische Änderungen vorher von einer amtlich anerkannten Prüfungsorganisation (z. B. TÜV, Dekra, GTÜ) begutachtet und bestätigt werden.
Kosten
11,70 € - 23,80 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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