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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
TransformationsberatungBeschreibung
Allgemeine Informationen: Um Beratungskostenzuschüsse im Rahmen einer Transformationsberatung zu beantragen, ist zunächst ein Beratungsgespräch bei einer zugelassenen Beratungsstelle erforderlich. Das Beratungsgespräch wird protokolliert. Das Protokoll wird durch die Beratungsstelle elektronisch an die Bezirksregierung Köln übertragen. Im Gegenzug werden dem antragstellenden Unternehmen ein Beratungsscheck und ein Antragsformular ausgehändigt. Mit dem Antragsformular kann das Unternehmen nach Abschluss der Unternehmensberatung (= Inanspruchnahme und Bezahlung der Beratungstage) die Auszahlung des Beratungskostenzuschusses bei der Bezirksregierung Köln anfordern.
Mögliche Beratungsinhalte: Green Economy, ökologische Modernisierung, Ressourceneffizienz, Emissionsreduktion, ökologische Produktgestaltung, Umstellung von Wertschöpfungsketten etc.
Fördergegenstand: Zuschüsse für Beratungen von Unternehmen in NRW, zu deren strategischer Ausrichtung und Umsetzung von Maßnahmen im Themenfeld „Green Economy“, z.B.:
- Ökologische Modernisierung und Produktgestaltung
- Umstellung von Wertschöpfungsketten
- Ressourceneffizienz und Emissionsreduktion
- Etablierung umweltbewusster Denkweisen
- Arbeitsorganisatorische Veränderungen durch Umwelt- oder Gemeinwohlbilanzierung
Ein wichtiger Erfolgsfaktor in jedem Transformationsprozess sind die Beschäftigten. Im Rahmen jeder Transformationsberatung muss daher auch immer eine auf die Mitarbeiter*innen ausgerichtete Kompetenzentwicklungsstrategie, einschließlich Weiterbildungsbedarfen, erarbeitet werden.
Förderhöhe: Gefördert werden bis zu 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 12 Beratungstage, höchstens 400 Euro pro Beratungstag.
Antragsberechtigte: Unternehmen, einschließlich Non-Profit-Organisationen, in NRW, die mindestens eine/n Mitarbeitende/n (Vollzeitäquivalente/n) beschäftigen. Die Förderung kann grundsätzlich auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten beantragt werden.
Zuständige Einrichtung: Kreisverwaltung Euskirchen/ Der Landrat, Stabsstelle 80, Frauenberger Straße 152, 53879 Euskirchen
Zuständige Kontaktpersonen: Christof Gladow, Telefon: 02251/ 15370, E-Mail: christof.gladow@kreis-euskirchen.de
Unterlagen:
- Erhebungsbogen „Beratungsprotokoll zur Potential-, Transformations- und Neustartberatung“
- Beratungsangebot der Unternehmensberatung
- Aktueller Handelsregisterauszug des Antrag stellenden Unternehmens
- De-Minimis-Erklärung des Antrag stellenden Unternehmens
Kosten: Das Beratungsgespräch ist kostenfrei.
Kosten
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Kostenlos | $kosten.typ | kostenfrei |
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Zuständige Einrichtung
- Stabsstelle Struktur- u. Wirtschaftsförderung
-
- Frauenberger Straße 152
- 53879 Euskirchen
-
- Telefon:
02251 15-582 - Fax:
02251 15-581 - E-Mail:
wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktperson
-
Herr Christof Gladow
stv. Stabsstellenleitung- Telefon:
- 02251 15-370
- E-Mail:
- christof.gladow@kreis-euskirchen.de