Aktivierung und berufliche Eingliederung oder kommunale Eingliederungsleistungen nach dem SGB II

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Aktivierung und berufliche Eingliederung oder kommunale Eingliederungsleistungen nach dem SGB II

Beschreibung

Der Kreis Euskirchen ist kommunaler Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die von der gemeinsamen Einrichtung (gE), dem Jobcenter EU-aktiv erbracht werden.

Zu diesen Leistungen zählen auch die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II.

Wenn Ihre Eingliederung in Arbeit durch persönliche bzw. familiäre Verpflichtungen oder Schwierigkeiten in Ihrem Lebensumfeld erschwert oder sogar verhindert wird, können vielleicht die Unterstützungs- und Beratungsleistungen des Jobcenters EU-aktiv in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen helfen.

Hierzu zählen die

Zuständige Einrichtung