Wahlen, Wahlergebnisse
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Wahlen, Wahlergebnisse
Der Landrat ist in der Regel Wahlleiter für die Kreiswahlen sowie Kreiswahlleiter für die Landtags-, Bundestags- und Europawahl.
Als solcher ist er für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Kreis Euskirchen verantwortlich. Als Aufsichtsbehörde über die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen überwacht der Landrat, dass die örtlichen Wahlen im Einklang mit den Gesetzen durchgeführt werden.
Daneben obliegt ihm die gesetzmäßige und organisatorische Abwicklung der Volksbegehren und Volksentscheide, der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Kreisebene.
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Zuständige Einrichtungen
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- Kommunalaufsicht, Wahlen, ZVS
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
- Telefon: 02251 15-903
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-129
- E-Mail:
- melanie.stopa@kreis-euskirchen.de