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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Potentialberatung (Beratungsscheck)Kurzbeschreibung
Guter Rat ist nicht teuer! Wettbewerbsfähig bleiben - Potenzialberatung unterstützt Betriebe und Beschäftigte.
Beschreibung
Allgemeine Informationen:
Um Beratungskostenzuschüsse im Rahmen einer Potentialberatung zu beantragen, ist zunächst ein Beratungsgespräch bei einer zugelassenen Beratungsstelle erforderlich. Das Beratungsgespräch wird protokolliert. Das Protokoll wird durch die Beratungsstelle elektronisch an die Bezirksregierung Köln übertragen. Im Gegenzug werden dem antragstellenden Unternehmen ein Beratungsscheck und ein Antragsformular ausgehändigt. Mit dem Antragsformular kann das Unternehmen nach Abschluss der Unternehmensberatung (= Inanspruchnahme und Bezahlung der Beratungstage) die Auszahlung des Beratungskostenzuschusses bei der Bezirksregierung Köln anfordern.
Mögliche Beratungsinhalte: Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung, Demografischer Wandel, Digitalisierung, Gesundheit.
Fördergegenstand: Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz erfolgt die Beratung im Sinne des Förderinstrumentes zwingend unter Beteiligung der Mitarbeiter*innen, in mindestens einem der Themenfelder „Arbeitsorganisation“, „Digitalisierung“, „Kompetenzentwicklung/ Qualifizierungsberatung“, „Demografischer Wandel“ oder „Gesundheit“. Dabei werden die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend wird die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet.
Förderhöhe: Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 8 Beratungstage, höchstens 400 Euro pro Beratungstag.
Antragsberechtigte: Unternehmen, einschließlich Non-Profit-Organisationen, in NRW, die mindestens eine/n Mitarbeitende/n (Vollzeitäquivalente/n) beschäftigen. Die Förderung kann grundsätzlich auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten beantragt werden.
Zuständige Einrichtung: Kreisverwaltung Euskirchen/ Der Landrat, Stabsstelle 80, Frauenberger Straße 152, 53879 Euskirchen
Zuständige Kontaktpersonen: Christof Gladow, Telefon: 02251/ 15370, E-Mail: christof.gladow@kreis-euskirchen.de
Unterlagen:
- Erhebungsbogen „Beratungsprotokoll zur Potential-, Transformations- und Neustartberatung“
- Beratungsangebot der Unternehmensberatung
- Aktueller Handelsregisterauszug des Antrag stellenden Unternehmens
- De-Minimis-Erklärung des Antrag stellenden Unternehmens
Kosten: Das Beratungsgespräch ist kostenfrei.
Kosten
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Kostenlos | $kosten.typ | kostenfrei |
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Zuständige Einrichtung
- Stabsstelle Struktur- u. Wirtschaftsförderung
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- Frauenberger Straße 152
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-582 - Fax:
02251 15-581 - E-Mail:
wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktperson
-
Herr Christof Gladow
stv. Stabsstellenleitung- Telefon:
- 02251 15-370
- E-Mail:
- christof.gladow@kreis-euskirchen.de