Erteilung von Katasterunterlagen
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Erteilung von Katasterunterlagen
Antrag auf Erteilung von Katasterunterlagen
Rechtsgrundlagen
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Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NW)
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Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Kosten
(30,00 EUR) | Liegenschaftskarte (Flurkarte) Für größere Formate bis einschließlich DIN A0 wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. Für die Eintragung von Maßen, Eigentümern oder Flächen wird zusätzlich eine Zeitgebühr berechnet. Diese beträgt je angefangene Arbeitsviertelstunde 23€. |
(23,00 EUR) | Bestandsdaten aus dem Liegenschaftskataster (z.B. NAS, Shape, DXF, TIFF, GeoTIFF): Zeitgebühr (23 € je angefangene Arbeitsviertelstunde) bei Zusammenstellung durch die Behörde |
Hinweise und Besonderheiten
Personenbezogene Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an Grundstückseigentümer und Personen, die ihr berechtigtes Interesse darlegen können, abgegeben werden. Andere Auszüge dürfen von Jedermann beantragt werden.
Verwandte Dienstleistungen
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Zum LoginZuständige Einrichtung
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- Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
- E-Mail: geoinformation@kreis-euskirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-459
- E-Mail:
- katrin.schroeer@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-348
- E-Mail:
- viktor.engel@kreis-euskirchen.de