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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Einbau von Recycling-MaterialKurzbeschreibung
Bauschutt oder Asphaltreste können als sogenanntes Recycling-Material oder RCL-Material wieder verwendet werden, z.B. als Wegbefestigung. Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.
Beschreibung
Bei Baumaßnahmen fällt in der Regel Bauschutt (z.B. Beton, Ziegel, Steine) an. Oft kann dieser wieder eingesetzt werden. Allerdings kann auch der „harmlose“ Bauschutt Bestandteile enthalten, die den Boden oder das Grundwasser schädigen können. Deshalb ist für den Einbau eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen sind die §§ 8, 9 Abs. 2, Nr. 2 und 10 WHG des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
Kosten
Die Gebühren für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Verwendung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau werden nach dem Wert der Gewässerbenutzung berechnet.
Für Einbauflächen bis 2.500 m² ist eine Mindestgebühr von 200,00 € zu entrichten.
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Zuständige Einrichtung
- Wasser- und Bodenschutz
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-237
- E-Mail:
- joachim.hunsicker@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-601
- E-Mail:
- dominic.scharrenbroich@kreis-euskirchen.de