Einbau von Recycling-Material

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Einbau von Recycling-Material

Kurzbeschreibung

Bauschutt oder Asphaltreste können als sogenanntes Recycling-Material oder RCL-Material wieder verwendet werden, z.B. als Wegbefestigung. Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.

Beschreibung

Bei Baumaßnahmen fällt in der Regel Bauschutt (z.B. Beton, Ziegel, Steine) an. Oft kann dieser wieder eingesetzt werden. Allerdings kann auch der „harmlose“ Bauschutt Bestandteile enthalten, die den Boden oder das Grundwasser schädigen können. Deshalb ist für den Einbau eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die §§ 8, 9 Abs. 2, Nr. 2  und 10 WHG des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)


Kosten

Die Gebühren für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Verwendung von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau werden nach dem Wert der Gewässerbenutzung berechnet.
Für Einbauflächen bis 2.500 m² ist eine Mindestgebühr von 200,00 € zu entrichten.