Naturschutzgebiet
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Naturschutzgebiet
Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.
Naturschutzgebiete werden festgesetzt, soweit dies
- zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tiere und Pflanzenarten, oder aber zur Entwicklung, Herstellung oder Wiederherstellung einer solchen Lebensgemeinschaft oder Lebensstätte
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteiles
erforderlich ist.
Im Kreisgebiet sind v.a. Fließgewässer und Auen als Leitlinien des Biotop- und Artenschutzes als Naturschutzgebiete festgesetzt. Hinzu kommen großflächige Bereiche mit artenreichem Grünland, Kalktriften sowie besonders schutzwürdige Wälder.
Rechtsgrundlagen
§ 23 Bundesnaturschutzgesetz
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
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- Naturschutz
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Rebekka Vogel Teamleitung
- Telefon:
- 02251 15-964
- E-Mail:
- rebekka.vogel@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-1317
- E-Mail:
- verena.kochs@kreis-euskirchen.de