Wohnungsbauförderung
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Wohnungsbauförderung
Im Rahmen von Förderprogrammen werden u. a. zinslose beziehungsweise zinsgünstige Darlehen gewährt:
für den Neubau oder den Ersterwerb von Häusern oder Eigentumswohnungen,
für Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Räumlichkeiten, die bisher nicht für Wohnzwecke genutzt werden (Büros, Gaststätten, Ladenlokale) zu Wohnräumen.
Bewillungsbehörde für den Kreis Euskirchen ist die Abt. 63 - Bauordnung des Kreises Euskirchen.
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Zuständige Einrichtung
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- Abteilung Bauen und Wohnen
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
- Telefon: 02251 15-513
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-546
- E-Mail:
- renee.blumenthal@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-523
- E-Mail:
- siegfried.herbrich@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-525
- E-Mail:
- michelle.maassen@kreis-euskirchen.de