Denkmalförderung
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Denkmalförderung
Für ein unter Denkmalschutz gestelltes Gebäude können Kosten für Erhaltungsaufwände u. U. bezuschusst bzw. steuerlich geltend gemacht werden. Entsprechende Bescheinigungen für Zuschussmaßnahmen werden von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt.
Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigungen werden von den Städten und Gemeinden ausgestellt.
In beiden Fällen darf mit den Arbeiten nicht vor der schriftlichen Erlaubnis begonnen werden.
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Zuständige Einrichtung
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- Abteilung Bauen und Wohnen
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
- Telefon: 02251 15-513
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-513
- E-Mail:
- bauamt@kreis-euskirchen.de