Suche
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Beschreibung
Das Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW für Gründer*innen ist eine finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatern und erleichtert so das Gründen oder die Übernahme von Unternehmen.
Wer hat Anspruch?
- Personen, die einen Betrieb gründen oder mit mindestens 50% übernehmen
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater werden nicht gefördert
Wie hoch ist der Zuschuss?
- 50%, maximal 400 Euro pro Tagewerk
- Bei einer Existenzgründung bis 4 Tage
- Bei einer Betriebsübernahme bis 6 Tage
- ALG II-Empfänger, Hochschulabsolventen oder Berufsrückkehrende erhalten 80%
Wie erhalte ich den Zuschuss?
- Voraussetzung ist, dass der begleitende Berater bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerk (LGH) oder der IHK – Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP) gelistet ist.
- Zunächst findet ein Gespräch mit Ihnen, ihrem Berater und der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen statt.
- Der Antrag wird im Anschluss an die LGH oder IBP weitergeleitet.
- Nach Zugang der Bewilligung darf mit der Beratung begonnen werden
- Nach der Beratung reichen Sie die Gesamtrechnung, den Beratungsbericht sowie den Kontoauszug ein
- Die Auszahlung des Zuschusses wird veranlasst
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stabsstelle Struktur- u. Wirtschaftsförderung
-
- Frauenberger Straße 152
- 53879 Euskirchen
-
- Telefon:
02251 15-582 - Fax:
02251 15-581 - E-Mail:
wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
-