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Neustartberatung
Beschreibung
Allgemeine Informationen:
Um Beratungskostenzuschüsse im Rahmen einer Neustartberatung zu beantragen, ist zunächst ein Beratungsgespräch bei einer zugelassenen Beratungsstelle erforderlich. Das Beratungsgespräch wird protokolliert. Das Protokoll wird durch die Beratungsstelle elektronisch an die Bezirksregierung Köln übertragen. Im Gegenzug werden dem antragstellenden Unternehmen ein Beratungsscheck und ein Antragsformular ausgehändigt. Mit dem Antragsformular kann das Unternehmen nach Abschluss der Unternehmensberatung (= Inanspruchnahme und Bezahlung der Beratungstage) die Auszahlung des Beratungskostenzuschusses bei der Bezirksregierung Köln anfordern.
Mögliche Beratungsinhalte: Ein Unternehmen kann eine Neustartberatung dann beanspruchen, wenn in den vergangenen sechs Monaten eine Anzeige gemäß §17 Kündigungsschutzgesetz erfolgt ist.
Fördergegenstand: Die Neustartberatung soll den verbliebenen Beschäftigten dabei helfen, Sicherheit und Orientierung in der Veränderung zu gewinnen, indem die Notwendigkeit und die Zusammenhänge eines zurückliegenden Restrukturierungsprozesses und des daraus folgenden Personalumbaus besser verstanden und verarbeitet werden können. Die Chancen einer aktiven Neupositionierung in einem zukünftigen Veränderungsprozess im Rahmen einer Potential- oder Transformationsberatung sollen erkannt und wahrgenommen werden können.
Förderhöhe: Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 2 Beratungstage, höchstens 400 Euro pro Beratungstag, in Kombination mit einer Potentialberatung oder Transformationsberatung.
Antragsberechtigte: Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen, einschließlich Non-Profit-Organisationen, mit einer Massenentlassungsanzeige lt. § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), die nicht älter als 6 Monate ist.
Unterlagen:
- Erhebungsbogen „Beratungsprotokoll zur Potential-, Transformations- und Neustartberatung“
- Beratungsangebot der Unternehmensberatung
- Aktueller Handelsregisterauszug des Antragstellenden Unternehmens
- De-Minimis-Erklärung des Antragstellenden Unternehmens
Kosten
Name | Typ | Kosten |
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Kostenlos | $kosten.typ | kostenfrei |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stabsstelle Struktur- u. Wirtschaftsförderung
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- Frauenberger Straße 152
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-582 - Fax:
02251 15-581 - E-Mail:
wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-370
- E-Mail:
- christof.gladow@kreis-euskirchen.de