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Großraum- und Schwertransporte
Kurzbeschreibung
Beschreibung
In folgenden Fällen ist eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte erforderlich:
- Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 2
Sie möchten eine Ladung mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht transportieren. - Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO
Sie möchten ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination überführen, dessen tatsächliche Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die zulässigen Grenzen überschreiten.
In diesen Fällen ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVO bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen.
Informationen zum Verfahren:
Nach der Antragsabgabe über Vemags werden die jeweils zuständigen Stellen (z. B. Bezirksregierung, Landschaftsverband, Straßenverkehrsämter) angehört und um Stellungnahme / Zustimmung gebeten. Innerhalb NRW werden der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Betriebssitz Köln und die Straßenverkehrsämter angehört, außerhalb NRW die jeweiligen Bezirksregierungen, die auf der Fahrtstrecke liegen.
Sofern der Firmensitz im Kreis Euskirchen ist, ist auch der Antrag in Euskirchen zu stellen. Wahlweise kann der Antrag aber auch am Abfahrtort gestellt werden.
Beschreibung
Was ist VEMAGS
VEMAGS® ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Straßenverkehr
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-287
- E-Mail:
- anja.grote@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-432
- E-Mail:
- tanja.bungart@kreis-euskirchen.de