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Fachliche Stellungnahme der Stabsstelle 80 für Existenzgründer-Abgabe
Beschreibung
Fachkundige Stellungnahmen dienen den Arbeitsagenturen, den Jobcentern sowie auch anderen Förderinstitutionen als Entscheidungshilfe für die Gewährung eines Zuschusses im Zusammenhang mit der Existenzgründung. Auf Grundlage der vom Antragsteller zu übergebenden Unterlagen, wird die Stellungnahme formgebunden ausgefertigt. Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist, dass die Struktur- und Wirtschaftsförderung Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält.
Wie beantrage ich die fachkundige Stellungnahme?
Für die Prüfung der Tragfähigkeit benötigt die Struktur- und Wirtschaftsförderung folgende Informationen:
- Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“ von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
- Lebenslauf mit Zeugnissen und Qualifikationsnachweisen
- Businessplan als Vorhabensbeschreibung sowie entsprechende Finanzkalkulation (Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie dreijährige Umsatz- und Rentabilitätsvorschau)
- Gegebenenfalls Begründung der letzten Geschäftsaufgabe
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stabsstelle Struktur- u. Wirtschaftsförderung
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- Frauenberger Straße 152
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-582 - Fax:
02251 15-581 - E-Mail:
wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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