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Meldung von Tierquälerei
Kurzbeschreibung
Meldung und Verfolgung von Tierquälerei
Beschreibung
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an das Veterinäramt.
Rechtsgrundlagen
§ 16 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Weiterführende Informationen
Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (z. B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.
Verfahrensablauf
Eine Tierschutzanzeige können Sie schriftlich, telefonisch oder per email an uns richten.
Die Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen und Anschrift (bleibt auf Wunsch anonym)
- Name des Tierhalters und Anschrift
- Ort der Tierhaltung (unbedingt notwendig, im Außenbereich bitte möglichst genaue Beschreibung der Lage)
- Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
- Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls
- Beweise (Fotos, Videoaufnahmen, Zeichnungen, sofern vorhanden)
- Zeugen (mit Anschrift)
Auch anonymen Hinweisen gehen wir nach. Allerdings sollten Sie sich dennoch als Zeuge zur Verfügung stellen, insbesondere wenn kein sonstiges Beweismaterial vorliegt.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-253
- E-Mail:
- michael.recher@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-254
- E-Mail:
- viktoria.wuellenweber@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-250
- E-Mail:
- sandra.koller@kreis-euskirchen.de